Als Voraussetzung für einen Kostenzuschuss für eine psychotherapeutische Behandlung muss ein aufrechtes Versicherungsverhältnis bei einer österreichischen Krankenkasse (z. B. Österreichische Gebietskrankenkasse) bestehen.
Darüber hinaus muss eine krankheitswertige psychische Störung vorliegen. Eine Diagnose wird von mir als Ihrem Psychotherapeuten gestellt. Zusätzlich muss ein Arzt (z.B. Hausarzt) bestätigen, dass Ihre Problematik nicht auf eine körperliche Erkrankung zurückzuführen ist.
Weitere Informationen bietet der Tiroler Landesverband für Psychotherapie unter https://www.psychotherapie-tirol.at/
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